Hintergrundinfos

Soltendieck ist ein Dorf mit ca. 1.000 Einwohnern und liegt im Landkreis Uelzen. Der Ort ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Aue und zeichnet sich durch eine intakte Dorfgemeinschaft aus. Das Gasthaus am Bahnhof blickt auf eine mehr als 120 jährige Geschichte zurück. Bereits Generationen vor uns feierten dort Vereinfeste, Familienfeiern und trafen sich auf ein kühles Getränk und hielten Klönsnack! Leider musste unser Wirt den Betrieb im September 2021 während der Corona-Pandemie aufgeben.

Den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Soltendieck drohte eine Situation, wie sie sich bundesweit in den vergangenen Jahren in vielen Kommunen ergeben hat: Das mittlerweile einzige verbliebene Gasthaus des Dorfes wird geschlossen, die Gemeinschaft verliert ihren zentralen Treffpunkt, das soziale Miteinander der Gemeinde wird nachhaltig verändert.
Eine Gruppe Bürgerinnen und Bürger sah den drohenden Verlust des Gasthauses auf den Ort zukommen und diskutierte Ansätze, dieses zu verhindern: Die Lösung ist die Gründung einer Genossenschaft zur Sicherung des Gasthauses im Ort.

Das Gasthaus in Soltendieck wird durch die Genossenschaft dauerhaft für die Allgemeinheit gesichert. Damit wird dem regionalen Gaststättensterben entgegengewirkt und ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der Dorfgemeinschaft geleistet. Der Betrieb des einzigen Gasthauses der Gemeinde mit angeschlossenem Saal gibt auch Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Unternehmen umliegender Orte eine Heimat für ihre Feiern und sonstigen Veranstaltungen und fördert den Zusammenhalt in der Region. Der Dorfgemeinschaft, dem Dorf Soltendieck und seinen umliegenden Ortschaften bleibt langfristig ein attraktives Gasthaus erhalten. Dieses Gasthaus steht aktuellen und zukünftigen Generationen zur Stärkung des Miteinanders zur Verfügung.
Teilweise seit Jahrzehnten etablierte Nutzungen des Gasthauses bleiben weiterhin möglich:

  • Frühschoppen mit "Herrengedeck"
  • gut bürgerlich essen gehen
  • abendliche Treffen auf ein Bier
  • Zusammenkünfte des Gesangsvereines
  • lokale und regionale Vereine behalten ihren Versammlungsort